Was ist L-Gas und was ist H-Gas? Worin besteht der Unterschied zwischen beiden?
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. In der Bezeichnung steht „L“ dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken.
L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzen Welt. Deutschland bezieht derzeit H-Gas vorwiegend aus Norwegen und Russland. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an technische Geräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen. Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, so dass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasqualität vorhanden ist.
Warum muss die Erdgasumstellung durchgeführt werden?
Die L-Gas-Versorgung wurde bislang durch eigene Produktion in Deutschland sowie Importen aus den Niederlanden sichergestellt. Da davon ausgegangen wird, dass die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die niederländischen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030. Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gasförderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der weltweiten Erdgasvorkommen aus.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung wird von den Ferngasleitungsnetzbetreibern mehr oder weniger vorgegeben. Damit die Verbrauchsgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum angepasst werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Anpassung der Verbrauchsgeräte zuständig, in unserer Region also die SWL GmbH.
Sind wir in der Region die Einzigen, die angepasst werden?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 6 Mio. Gasgeräte anzupassen. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt. Über Ihren genauen Umstellungstermin werden Sie mit ausreichendem Vorlauf von der SWL GmbH informiert.
Wo in Deutschland befinden sich die L-Gas Versorgungsgebiete?
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.
Ist H-Gas ausreichend lange vorhanden?
Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von H-Gas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Deutschlands größte Handelspartner beim Bezug von H-Gas sind derzeit Norwegen und Russland. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100-250 Jahre aus. Dabei unterscheiden sich die Zahlen je nach Studie und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit massiv gestiegenen Förderung in den USA.
Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Anpassung?
Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a EnWG) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Warum muss mein Gerät angepasst werden?
Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, welche sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und Sie entsprechend informieren.
Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die von der SWL GmbH beauftragten Fachfirmen vorgenommen.
Muss jedes Gerät angepasst werden?
Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, welche sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und Sie entsprechend informieren.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich. Diese Beurteilung nehmen die von der SWL GmbH beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist (etwa bei sehr alten Gasgeräten), werden Sie gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Warum kann das H-Gas nicht einfach zentral konvertiert werden, um den Aufwand der Anpassung aller Geräte zu vermeiden?
Eine zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskunden deutlich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtung.
Wie wird eine Geräteanpassung auf H-Gas technisch durchgeführt?
In den meisten Fällen wird eine Düse im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Weitere Details finden Sie unter dem Reiter „Informationen“ auf dieser Internetseite.
Ich fahre ein Erdgasauto. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken. Nur sehr alte Erdgasfahrzeuge verfügen noch nicht über eine automatische Einstellung.
Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue Gas?
Nach der Anpassung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher.
Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Dieser Effekt ist temporär. Es ist beispielsweise möglich, dass der Warmwasserdruck leicht abnimmt, sofern das Gerät bereits auf das energiereichere Erdgas eingestellt ist, da künftig eine geringere Gasmenge für die gleiche Erwärmung benötigt wird.
Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?
Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen vom Netz getrennt werden (Trennung des Gasanschlusses), da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen können.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch die SWL GmbH getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf alle Erdgaskunden in Deutschland umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten.
Wer übernimmt diese Kosten?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Netzbetreiber, in unserer Region also die SWL GmbH, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die in den beiden deutschen Gasmarktgebieten durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf alle Netze innerhalb des Marktgebiets umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher.
Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?
Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht in die vom Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.
Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?
Mängel sind grundsätzlich vom Eigentümer zu beseitigen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch Ihres Gasgerätes liegt ebenfalls beim Betreiber. Sollten die beauftragten Fachfirmen Mängel feststellen, werden diese auf Kosten des Betreibers durch Ihren Hausinstallateur beseitigt. Sie müssen die Beseitigung anschließend der Fachfirma melden. Falls ein Mangel vorliegt, hinterlässt die Fachfirma bei Ihnen einen sog. Mängelschein, der diesen beschreibt. Die Beseitigung ist für einen sicheren Betrieb erforderlich und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Eine Mängelbeseitigung muss auch unabhängig von der Erdgasumstellung erfolgen.
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhalten Sie eine Mitteilung, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig ist. Das Gerät muss dann stillgelegt oder gegen ein Neugerät ausgetauscht werden. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Eigentümer des Gasgerätes selbst vor und tragen auch die Kosten der Anschaffung.
Weiß mein Installateur über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Installateure, die bei der SWL GmbH als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne erklären. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen von Ihrer Seite notwendig ist.
Weiß der Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Schornsteinfeger, die im Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.
Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?
Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.
Wird das "neue" Gas teurer?
Ihr Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Sie werden also weniger m³ auf Ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Was bedeuten die Aufkleber auf meinem Gasgerät?
Es handelt sich hierbei um Aufkleber, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Kennzeichnung gibt Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen (z.B. der Schornsteinfeger, Ihr Installateur oder die Anpassungsfirma), sofort über den Einstellungszustand Ihres Gerätes informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.
Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet?
Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.
Wie läuft eine Geräteanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Informationen“.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers, also der SWL GmbH, die Anpassung (ebenso wie die Erhebung und Qualitätskontrolle) zu veranlassen. Dazu werden in der Regel Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies können zum Beispiel sein: 1) Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind und 2) Legitimationsschreiben. Bei Zweifeln sollten Sie das Erdgasbüro der SWL GmbH unter 05481 805 44444 oder per E-Mail an egu@swl-unser-stadtwerk.de. kontaktieren. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Mitarbeitern und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich zu Ihrem Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die Ihnen im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort das Erdgasbüro und/oder die Polizei kontaktieren.
Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?
Den ungefähren Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilt Ihnen das jeweilige Erdgasbüro in Abstimmung mit den beauftragten Dienstleistungsunternehmen möglichst frühzeitig mit.
Zusätzlich erhalten die Kunden rechtzeitig vor dem konkerten Erhebungs- und Anpassungstermin einen „Terminzettel“ auf dem der Name des Monteurs sowie dessen Telefonnummer ausgewiesen sind.
Kann ich den Termin ändern?
Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Für diesen Zweck ist die Service-Nummer des Erdgasbüros 05481 8005-44444 eingerichtet, dort können Sie einen neuen Termin vereinbaren.
Kann die Anpassung auch morgens früh oder abends spät vorgenommen werden?
Bitte rufen Sie dazu das Erdgasbüro der SWL GmbH unter 05481 805 44444 oder per E-Mail an egu@swl-unser-stadtwerk.de. an. Man wird dort versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.
Kommen die Monteure einmal oder mehrmals?
Insgesamt sind in der Regel zwei Besuche erforderlich. Der Erste erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im Zweiten erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen dritten Besuch bei Ihnen erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
Ich möchte, dass der Hersteller / mein Installateur / meine Wartungsfirma die Anpassung macht. Geht das?
Grundsätzlich ist das möglich. Jedoch ist dies abhängig davon, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das von der SWL mit den Anpassungsarbeiten beauftragte Unternehmen erfolgen, damit dieses nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte im Netzgebiet umgestellt wurden. Diese Kosten für die Anpassung durch Ihren Hersteller oder Installateur müssen von Ihnen selbst getragen werden, während dies bei der Anpassung durch die SWL entfällt.
Daher empfehlen wir, die Umstellung durch das von der SWL beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Kann der Anpasser auch gleich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleitungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Ihrer Region, bestehen würde.
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen.
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte? Was passiert dabei?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften Ihrer Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion Ihres Gasgerätes in keiner Weise eingeschränkt.
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel 30 – 45 Minuten pro Gerät.
Wie lange dauert die Anpassung?
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nach einem Besuch ausfällt/nicht ordnungsgemäß läuft?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an das Erdgasbüro der SWL GmbH unter 05481 805 44444 oder per E-Mail an egu@swl-unser-stadtwerk.de. Dort wird schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen eigenen Installateur beauftragen, können die Kosten leider nicht von der SWL GmbH übernommen werden.
Ich habe eine Beschwerde. An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an das Erdgasbüro der SWL GmbH unter 05481 8005 44444 oder per E-Mail an egu@swl-unser-stadtwerk.de. Dort wird man den Vorgang aufnehmen und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.
Ich habe ein gewerbliche Gasanwendung (Hotelküche, Back- oder Pizzaofen, Hell-/Dunkelstrahler, etc.). An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich werden auch diese Geräte ganz normal erhoben. Soweit die Anpassungsfirma die nachfolgende Anpassung nicht leisten kann, wird in Absprache mit Ihnen ein geeigneter Dienstleister ausgewählt. Bei der Suche nach einer geeigneten Servicefirma ist die Projektleitung gerne behilflich. Die entstehenden Kosten werden vom der SWL GmbH übernommen.
Werden Daten über mich erhoben?
Es werden ausschließlich die erforderlichen Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.
Werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden nur so lange gespeichert und genutzt, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).
Werden die Daten für andere Zwecke als die Anpassung genutzt?
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl an der SWL GmbH als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen.
Wo kann ich weitere Fragen stellen?
Spezielle Fragen zum Umstellungsprojekt richten Sie am besten direkt an das Erdgasbüro der SWL GmbH.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.swl-erdgasumstellung.de.